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Meldung vom 09.02.2010

Verfassungsgericht best?tigt LINKE: Hartz IV zu niedrig!

Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regels?tze f?r Erwachsene und Kinder versto?en gegen das Grundgesetz. Dieses Urteil best?tigt die Position der LINKEN, stellt der Landtagsabgeordnete R?diger Sagel (LINKE) klar. "Hartz IV grenzt aus, Hartz IV ist menschenunw?rdig und Hartz IV ist jetzt verfassungswidrig."

Seit der Vorlage des Gesetzesentwurf, so Sagel, kritisiert DIE LINKE die Hartz-Gesetzgebung. "Nie wurde unsere Kritik ernst genommen, doch jetzt hat das Bundesverfassungsgericht nach 5 Jahren entschieden, dass nach 5 Jahren Armut die Menschen wieder genug Geld zum Leben bekommen sollen. Denn die Leistungen sind nicht korrekt ermittelt worden.

Die gesetzlichen Vorschriften gen?gen nicht dem Grundrecht auf Gew?hrleistung eines menschenw?rdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes. Zudem versto?en sie gegen das in der Verfassung garantierte Sozialstaatsprinzip. Insgesamt freue ich mich, dass wenigstens die Hartz-IV-S?tze erh?ht werden m?ssen. Das alleine aber l?st noch nicht die grunds?tzlichen Probleme mit Hartz-IV. Denn die negativen Stigmata, die von CDU, SPD, FDP und Gr?ne durch die Hartz-Gesetze forciert wurden, sind nach 5 Jahren in der Gesellschaft verankert.

Mit Hartz- IV wurde das Vorurteil in die Welt gesetzt, Menschen ohne Arbeit w?ren faul und weniger wert. Ein Anfang w?re jetzt in den Job-Centern und Argen wieder vern?nftig mit den Menschen umzugehen und mit Bespitzelung und Repression aufzuh?ren. Immer noch fehlt aber eine repressionsfreie, bedarfsorientierte Grundsicherung, wie sie DIE LINKE fordert. Das w?re das sinnvolle und humane Fazit aus diesem Verfassungsgerichtsurteil!"



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