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Meldung vom 23.02.2011

Hartz-5 Kritik an SPD: Ergebnis ist auch f?r M?nsters Betroffene emp?rend und verfassungswidrig

Zur Einigung der Hartz-IV-Parteien im Streit um h?here Regels?tze ?u?ert der m?nstersche Landtagsabgeordnete R?diger?Sagel (LINKE) deutliche Kritik. "Jetzt haben wir Hartz 5 und die m?nsterschen SPD-Abgeordneten Christoph Str?sser (MdB) und Svenja Schulze (MdL) sollten das Ergebnis nicht sch?nreden, denn f?r rund 20 000?Betroffene in M?nster ist das emp?rend."
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Das Arbeitslosengeld II steigt f?r derzeit etwa 4,7 Millionen Hartz-IV-Beziehende bundesweit r?ckwirkend zum ersten Januar 2011 nur um f?nf Euro auf 364 Euro im Monat. "Von CDU und FDP haben wir nichts anderes erwartet. Doch dass die SPD die f?r 2012 avisierte Erh?hung von gerade einmal drei Euro mehr mitmacht, was?lediglich ein Inflationsausgleich und keine Erh?hung bedeutet, ist v?llig inakzeptabel.?Dieses Ergebnis ist nicht nur ein?Hohn sondern verfassungswidrig.

Alle Hartz-IV-Parteien haben sich mit den statistischen F?lschungen der Arbeitsministerin abgefunden und die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ignoriert. Es ist ein Skandal, dass die Hartz-IV-Parteien acht Wochen verhandeln mussten, um eine Erh?hung des Regelsatzes um insgesamt 8 Euro zu erreichen. Die gleichen Parteien haben nur eine Woche gebraucht, um mit 480 Mrd. Euro die Banken zu retten. DIE LINKE fordert als ersten Schritt einen monatlichen Regelsatz von 500 Euro."
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Ein h?herer Regelsatz und im Weiteren eine bedarfsorientierte Mindestsicherung ist laut Sagel finanzierbar, wenn in dieser Gesellschaft endlich auch wieder die Menschen zur Kasse gebeten werden, die die Krise verursacht und an ihr verdient haben."Das Bildungspaket ist nur ein Bildungsp?ckchen. Das wird man in M?nster konkret erleben. Es l?st nicht die gravierenden Bildungsfinanzierungsprobleme in unserem Land. Es tr?gt nur dazu bei, die Kinder von Arbeitslosen zu stigmatisieren und zu dem?tigen. Besonders perfide ist es, K?rzungen bei der Berechnung des Regelsatzes f?r Kinder mit dem Bildungspaket zu begr?nden. Auch der anvisierte Mindestlohn in der Zeitarbeit, im Bewachungsgewerbe und der Weiterbildung ist v?llig unzureichend. Wir brauchen einen fl?chendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, wie es ihn in den meisten L?ndern der Europ?ischen Union gibt, und Equal pay in der Zeitarbeit vom ersten Tage an."



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