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Meldung vom 17.02.2009

LINKE will b?rgerfreundliche B?rgerentscheide - Wie bei B?rgermeisterwahl kein Abstimmungsquorum

Das Abstimmungsquorum verhindert oftmals die Durchsetzung des B?rgerwillens, kritisiert der LINKE-Landtagsabgeordnete R?diger Sagel und setzt sich jetzt in einem Antrag f?r ein b?rgerfreundlicheres Verfahren bei B?rgerentscheiden ein.

Viele Initiativen von B?rgerentscheiden scheitern an unn?tigen Verfahrensh?rden. Denn nach der Sammlung von Unterschriften, dem B?rgerbegehren, gibt es zudem auch noch eine Abstimmungsh?rde. Der Antrag f?r ein B?rgerbegehren muss zudem sowohl eine Begr?ndung als auch einen Kostendeckungsvorschlag enthalten und je nach Gr??e der Kommune bzw. des Kreises, von 3 bis 10 Prozent der Stimmberechtigten unterst?tzt werden. Die Bilanz bleibt deshalb zwiesp?ltig. B?rgerbegehren und -entscheide sind in NRW seit 1994 m?glich. Im Jahr 2000 hat der Landtag noch einmal nachgebessert und die H?rden ein wenig abgesenkt. Zus?tzlich wurde 2007 das Ratsreferendum eingef?hrt - nun k?nnen auch die gew?hlten VertreterInnen in den R?ten B?rgerentscheide ausl?sen. Doch kommt es zu einem B?rgerentscheid, so ist der Antrag erst angenommen, wenn nicht nur die Mehrzahl der Abstimmenden, sondern mindestens auch 20 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, ist der B?rgerentscheid ung?ltig. ?Das muss ge?ndert werden. Das Abstimmungsquorum geh?rt abgeschafft. Wenn es eine Mehrheit gibt, muss der mehrheitliche B?rgerwillen auch entscheiden", so R?diger Sagel.

Besonders fraglich erscheint, so Sagel, das geforderte Abstimmungsquorum vor dem Hintergrund der durch CDU/FDP ge?nderten (Ober-)B?rgermeisterwahl. Die (Ober-)B?rgermeisterinnen und (Ober-)B?rgermeister und die Landr?tinnen und Landr?te werden von den B?rgerinnen und B?rgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von sechs Jahren nach den Grunds?tzen der Mehrheitswahl gew?hlt. Hierbei gen?gt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Es gibt weder ein Beteiligungs- noch ein Zustimmungsquorum.

?Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Interessen der B?rgerInnen an Quoren scheitern, ein Oberb?rgermeister oder eine Oberb?rgermeisterin jedoch bereits durch die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gew?hlt ist. Selbst beim alten OB-Wahlrecht war ein Abstimmungsquorum nicht vorgesehen und teilweise erhielten daher gew?hlte KandidatInnen weniger als 20 Prozent der Stimmen der Wahlberechtigten?.



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