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Meldung vom 03.03.2009

LINKE Position bei Wahlcomputern erneut best?tigt

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz von Wahlcomputern verweist Parteien, die Wahlmanipulationen die T?r ?ffnen wollen, erneut in die Schranken. "Ebenso wie beim Urteil zum Kommunalwahltermin in NRW stellen die Richter unmissverst?ndlich klar, dass unsere Demokratie bei Wahlen kein Experimentierfeld f?r politische Interessensgruppen ist", so NRW- Landtagsabgeordneter R?diger Sagel (LINKE).

In einem Bericht an das Bundesverfassungsgericht hatte der Chaos Computer Club bereits 2007 die Wahlcomputer der Firma NEDAP getestet. Im Rahmen der Untersuchungen wurden Angriffe gezeigt, die in der Praxis eine einfache und nicht entdeckbare Wahlf?lschung erm?glichten.

Der Landtagsabgeordnete R?diger Sagel (LINKE) stellt fest: "Wir f?hlen uns als LINKE in unserer Auffassung durch das VGH-Urteil best?tigt. Die M?glichkeit zu Wahlmanipulationen muss verhindert werden. Das Urteil ist in diesem Zusammenhang zielf?hrend. Ein wesentliches Ziel unserer Partei, mehr B?rgerfreundlichkeit und die Sicherung von unverf?lschten Mitbestimmungsrechten, wurde damit gesichert. Dar?ber hinaus muss aber die Demokratisierung der gesamten Gesellschaft, auch im ?konomischen Bereich, durch mehr Mitbestimmung und Beteiligung, z.B. durch B?rgerentscheide, vorangebracht werden."



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