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Meldung vom 26.05.2009

LINKE: Wahltheoretisches VGH Urteil - Chance auf h?here Wahlbeteiligung vertan

Abschaffung der Stichwahl bleibt undemokratischer Akt


Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) NRW in M?nster, sowohl was den Wahltermin, als auch was die Abschaffung der Stichwahl der Oberb?rgermeisterin/ des Oberb?rgermeisters angeht, ist f?r die B?rgerInnen im Land keine gute Entscheidung, kritisiert der Landtagsabgeordnete R?diger Sagel (LINKE) die Farce um die Kommunalwahl scharf.

"Das wahltheoretische Urteil des VGH geht an der Wirklichkeit vorbei, denn die Wahlbeteiligung wird weiter zur?ckgehen. Der offensichtlichen Manipulation der CDU/FDP Landesregierung hat das VGH leider keinen konsequenten Einhalt geboten. Das Diktat von FDP-Innenminister Wolf, der ohne den Landtag und die Parteien einen neuen Wahltermin festgesetzt und die OB-Stichwahl abgeschafft hat, ist ein undemokratischer Akt und eine Verh?hnung der W?hlerInnen.
Das Ganze hat nur ein Ziel, sich den eigenen Vorteil zu sichern. Der Kommunalwahltermin am 30. August bleibt eine Farce, denn das eigene Argument von CDU/FDP, dass eine h?here Wahlbeteiligung das Ziel sei, wird nun endg?ltig ausgehebelt. Nicht einmal die rund 40 Millionen Euro h?heren Kosten sind f?r die FDP und ihrem Wolf im Schafspelz ein Argument f?r die Zusammenlegung von Bundestags- und Kommunalwahlen. Bei der OB-Wahl wird durch Lagerbildung bereits vor der Wahl die demokratische Mitbestimmung der B?rgerinnen und B?rger von vornherein eingeschr?nkt. Vor allem, wenn wie jetzt k?nftige (Ober-)B?rgermeisterInnen nicht einmal mehr eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen brauchen, wird die Demokratie ad absurdum gef?hrt."



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